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Pflichtenheft zur Nachführung des regionalen Generellen Entwässerungsplan (V-GEP) durch Kanton genehmigt
Das beim Kanton im Jahr 2022 eingereichte Pflichtenheft zur Nachführung des generellen Entwässerungsplans für den Verband (V-GEP) ist durch diesen genehmigt worden. D.h. die Beitragszahlungen durch den Kanton sind geklärt und im Jahr 2023 kann nun mit den eigentlichen Arbeiten gestartet werden. Im Rahmen der Nachführung werden unter anderem auch die drei Teilprojekte Gewässer, Gefahrenvorsorge und Fremdwasser, welche durch die Verbandsgemeinden an den Verband delegiert worden sind, bearbeitet und aktualisiert.